Hygieneregeln im Gottesdienst

Auch in den Gottesdiensten lockern sich die Vorschriften seit April:  Solange der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann, darf auf die Maske verzichtet werden. Beim Betreten und Verlassen der Gebäude und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt weiterhin die Maskenpflicht.

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